Honorar

Für eine tief greifende Behandlung ist eine sorgfältige Fallaufnahme mit entsprechendem Zeitaufwand unerlässlich. Aus der genauen Beobachtung des Patienten und der Schilderung der augenblicklichen Beschwerden, der Vorgeschichte, der Eigenheiten und des sonstigen Befindens durch den Halter erschließt sich ein Gesamtbild, auf Grund dessen eine individuelle Behandlung des Patienten möglich ist. Dafür sind etwa 1 bis 2 Stunden notwendig.

Für den weiteren Behandlungsverlauf ist die Beobachtung durch den Halter und eine regelmäßige, meist telefonische, Berichterstattung notwendig.

Abhängig von Art und Schwere der Erkrankung kann es notwendig sein, den Behandlungsverlauf durch einen erneuten Besuch oder durch ein ausführliches Gespräch (auch per Telefon) zu überprüfen. Eventuell ist auch eine weitere Arzneimittelgabe nötig. Das ist dann die Folgeanamnese. Diese wird, ebenso wie die Behandlung akuter Beschwerden, nach Aufwand berechnet

  • Vollständige Erhebung der homöopathischen Anamnese nach biographischen und individuellen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung einer homöopathischen Behandlung, einschließlich Repertorisation und Arzneimittelverordnung nach den Regeln der klassischen Einzelmittelhomöopathie € 110
  • Anamnese im Akutfall € 25
  • Telefonische Beratung, nach Aufwand € 5/pro 5 Minuten
  • Folgebehandlung mit Mittelverordnung € 35 - 45
  • Wegegeld pro Kilometer € 0,50

Umsatzsteuerbefreit nach §19 USTG

Ermäßigungen
Für einkommensschwache Tierbesitzer gibt es vom Berufsverband klassischer Tierhomöopathen Deutschland (BKTD) ein Sozialprogramm. Wünschen Sie mehr Informationen zu diesem Angebot sprechen Sie mich an.